Unternehmensbewertung - Was geschieht dabei?

Durch die Unternehmensbewertung wird die Wertigkeit eines Unternehmens zu einem Stichtag ermittelt. Die Unternehmensbewertung durch einen Sachverständigen ist bei diversen Anlässen wie z. B. dem Kauf oder Verkauf, Ausscheiden von Gesellschaftern, Erbschaftsangelegenheit, Zugewinn etc. unverzichtbar.
Bei der Unternehmensbewertung unterscheidet man gemäß der anerkannten funktionalen Bewertungslehre zwischen subjektiver und objektivierter Unternehmensbewertung.

Im Rahmen der subjektiven Unternehmensbewertung steht die Grenzpreisbestimmung im Vordergrund. Es wird die Frage beantwortet, wie viel ein Interessent maximal für das Unternehmen bezahlen sollte.

Bei der objektivierten Unternehmensbewertung wird der sogenannte Einigungswert als Schiedswert ermittelt. Dies ist der Unternehmenswert, zu welchem beispielsweise ausscheidende  Gesellschafter anteilig abgefunden werden, Zugewinnausgleichsansprüche bei Scheidungen geregelt werden oder der Einigungswert zwischen Käufer und Verkäufer gefunden wird.
Der objektivierte Unternehmenswert ist der durchschnittlich zu erzielende Marktwert des Unternehmens am Wertermittlungsstichtag.

Grundlagen der Unternehmensbewertung sind die Jahresabschlüsse der letzten 3 bis 5 Jahre zur Erstellung der Vergangenheitsanalyse sowie Informationen und Unterlagen zur Durchführung der Zukunftsprognose.
Hier finden Sie konkrete Informationen über die Vorgehensweise bei einer Unternehmensbewertung.
KompendiumUnternehmensbewertung.pdf
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