Unternehmensbewertung - Was geschieht dabei?
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Durch die Unternehmensbewertung wird die Wertigkeit eines Unternehmens zu einem
Stichtag ermittelt. Die Unternehmensbewertung durch einen Sachverständigen ist bei diversen Anlässen wie z. B. dem Kauf oder Verkauf, Ausscheiden von Gesellschaftern,
Erbschaftsangelegenheit, Zugewinn etc. unverzichtbar.
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Bei der Unternehmensbewertung unterscheidet man gemäß der anerkannten funktionalen
Bewertungslehre zwischen subjektiver und objektivierter Unternehmensbewertung.
Im Rahmen der subjektiven Unternehmensbewertung steht die Grenzpreisbestimmung im Vordergrund. Es wird die Frage beantwortet, wie viel ein
Interessent maximal für das Unternehmen bezahlen sollte.
Bei der objektivierten Unternehmensbewertung wird der sogenannte Einigungswert als Schiedswert ermittelt. Dies ist der Unternehmenswert, zu
welchem beispielsweise ausscheidende Gesellschafter anteilig abgefunden werden, Zugewinnausgleichsansprüche bei Scheidungen geregelt werden oder der Einigungswert zwischen Käufer und Verkäufer
gefunden wird.
Der objektivierte Unternehmenswert ist der durchschnittlich zu erzielende Marktwert des
Unternehmens am Wertermittlungsstichtag.
Grundlagen der Unternehmensbewertung sind die Jahresabschlüsse der letzten 3 bis 5 Jahre zur Erstellung der Vergangenheitsanalyse sowie
Informationen und Unterlagen zur Durchführung der Zukunftsprognose.
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